Austrittsbestimmungen gemäss Art. 10 der Statuten
1 Ein Mitglied kann unter Beachtung einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Schulsemesters aus dem Berufsverband Bildung Bern austreten.
2 Ein Aktivmitglied, das seine Tätigkeit im Bildungsbereich aufgegeben hat, kann erklären, dass es Bildung Bern als Passivmitglied angehören will.
3 Die Kündigung oder die Erklärung nach Absatz 2 erfolgt schriftlich an die Geschäftsstelle.