Die BKD hat den Schulen am Montag eine Orientierungshilfe geschickt, die aktuell von Pädiatrie Schweiz geprüft wird. Unter Umständen wird sie noch angepasst werden.
Masken für Erwachsene
Klar bleibt: Schulleitungen, Lehrpersonen, Tagesschulpersonal und andere Erwachsene in den Schulen tragen dann Masken, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (zum Beispiel im Lehrerinnen- und Lehrerzimmer, bei Konferenzen oder Elternabenden). Für Schülerinnen und Schüler der Volksschulstufe ist nach wie vor keine Maskenpflicht vorgesehen.
Lager und Projekte erlaubt
Mit den bekannten Vorsichtsmassnahmen und entsprechenden Schutzkonzepten sind und bleiben Lager, Projektwochen, Sprachaustausche, Musikdarbietungen usw. möglich.