Die Schulleitungen können gemäss Bildungsdirektion nach Rücksprache mit dem Schulinspektorat aus organisatorischen Gründen Klassen auf Fernunterricht umstellen. Dies für den Fall, dass ein grosser Teil einer Klasse angesteckt sei oder aus anderen Gründen der Präsenzunterricht nicht mehr sinnvoll durchzuführen sei. Die Regeln betreffend die Isolation erkrankter Personen gälten nach wie vor.
Die Medienmitteilung der BKD finden Sie hier.
Bildung Bern stützt die Massnahme, weil sie Entlastung für die Schulleitungen und Lehrpersonen und mehr Ruhe und Stabilität für die SchülerInnen bringt. Der Berufsverband hat sich in die Einscheidungsfindung eingebracht. Die Wirkung von Klassenquarantänen wurde in letzter Zeit von immer mehr GesundheitsexpertInnen in Frage gestellt.