Die Schulen sind für die Betreuung der SchülerInnen zuständig. Ein Streik mit Unterrichtsausfall ist in der Schule rechtlich nicht möglich. Dank flexiblen Lösungen innerhalb der Schule, sollten Frauen, die an einer Kundgebung teilnehmen möchten, dies tun können. Bildung Bern gibt im Zusammenhang mit dem Frauenstreik Anregungen.
Mehr...