Bitte beachten:
- Es ist wichtig, dass die Gemeindebehörde über die Durchführung der Skilager entscheidet. Sie soll die Verantwortung übernehmen, falls finanzielle Forderungen aus der Absage heraus entstehen.
- Die Schulleitungen sollen sich dafür einsetzen, dass die Gemeinden mit den Vermietern kulante Lösungen aushandeln, mit dem Hinweis, dass bei einem Verbot gemäss Obligationenrecht OR eine objektive Unmöglichkeit der Leistung besteht, so dass nichts geschuldet wird.
- Wenn die Vermietenden auf der Bezahlung der Miete beharren, sollen die Gemeinden (nicht die einzelnen Schulen!) diese übernehmen.
Schulen entscheiden, je nach Situation unterschiedlich über die Skilager. Einen entsprechenden Beitrag hat TeleBärn am Montag, 17. Januar 2022 ausgestrahlt: Link Telebärn News.
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